Was ist ein Finanz- und Versicherungsmakler?

Mirko Kaluza

Torsten von Heydebrand

Was ist ein Finanz- und Versicherungs-makler?

Mirko Kaluza

Torsten von Heydebrand

Finanz- und Versicherungsmakler

Finanz- und Versicherungsmakler

Die Vermittlung von Versicherungen ist in Deutschland generell erlaubnispflichtig. Es gibt zwei Typen von Versicherungsvermittlern: Die Versicherungsvertreter und die Versicherungsmakler. An beide werden dieselben Anforderungen hinsichtlich ihrer Zulassungsvoraussetzungen gestellt:

Persönliche Zuverlässigkeit (nachzuweisen durch ein polizeiliches Führungszeugnis)

Geordnete Vermögensverhältnisse (nachzuweisen durch einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis)

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ein Sachkundenachweis

Es gibt jedoch einen gravierenden Unterschied!

Der Versicherungsvertreter sitzt im Boot der Versicherungsgesellschaft, der Makler im Boot des Kunden.

Ein Vertreter ist von einer Versicherungsgesellschaft mit der »Geschäftsbesorgung« beauftragt. Es gibt einen Agenturvertrag und er ist Erfüllungsgehilfe seines Auftraggebers. Neben den klassischen Versicherungsagenturen sind auch die meisten Banken und Vertriebe normale Versicherungsvertreter.
Ein Versicherungsmakler hingegen schließt einen Vertrag mit seinen Kunden. Und zwar mit jedem einzeln. Dort wird festgelegt, womit der Makler beauftragt ist und wie weit seine Vertretungsbefugnisse reichen.

Kurz gesagt: Ein Vertreter wird vom Unternehmen beauftragt, ein Makler von seinen Kunden.

 

 

Versicherungsvertreter gehören einer Versicherungsgruppe an und vertreten deren Interessen.

Ein Makler wird vom Kunden beauftragt und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.

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