Versicherung für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – ohne diese können Sie Ihren Firmenwagen nicht zulassen.

Eine Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich bei Schäden, die der Fahrer des Firmenwagens anderen mit dem Fahrzeug zufügt. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie über eine Kaskoversicherung versichern.

Mit einer Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Firmenwagen abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung schließt außerdem Schäden mit ein, die der Fahrer selbst oder andere am Firmenfahrzeug verursacht haben.

Mit verschiedenen Zusatzleistungen für Firmenkunden können Sie Ihre Firmenwagen nach Ihrem Wunsch und Sicherheitsbedürfnis flexibel versichern.

Fall für die Glasbruchversicherung: Zerbrochenes Fenster