Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht ist allen Organisatoren von Events zu empfehlen, um sich gegen Ansprüche (berechtigt/unberechtigt) abzusichern.

Denn als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die während Ihrer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.

Fall für die Glasbruchversicherung: Zerbrochenes Fenster