Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten verliert.

Als Grundfähigkeiten gelten zum Beispiel Sehen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände.

Wann genau eine versicherte Fähigkeit als verloren gilt, ist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen definiert und unterscheidet sich je nach Anbieter.

Unterschiedlich ist auch, wie viele Fähigkeiten der Versicherte verlieren muss, damit er eine Rente erhält.

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung kann eine Alternative sein, wenn die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teuer ist. Sie bietet allerdings einen deutlich geringeren Schutz.

Fall für die Glasbruchversicherung: Zerbrochenes Fenster