Private Haftpflichtversicherung

Tarife unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung – Leistungen auch!

Wir finden für Sie den besten Weg durch den Versicherungs-Dschungel.

Bauherrenhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Privathaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Kommen Personen auf einer privaten Baustelle zu Schaden, obwohl der Bauherr die Baustelle korrekt abgesichert hat (Verkehrssicherungspflicht), springt die Bauherrenhaftpflicht ein.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Drittpersonen durch ein Bauvorhaben erleiden können. Dazu zählen beispielsweise unzureichend abgesicherte Baugruben, ungesichertes Material auf der Baustelle, das herabfallen kann, oder umstürzende Gerüste.
Auch wenn es im Zuge der Bauarbeiten zu Schäden durch verunreinigte Zufahrtstraßen kommt, haftet in diesem Falle die Haftpflichtversicherung für Bauherren.

Für folgende Kosten kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf:

  • Arzt
  • Krankenhaus
  • Pflegekosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Besitzer von Häusern, die ihr Haus nicht selbst bewohnen, sondern ganz oder teilweise vermieten, oder auch an Angehörige überlassen, benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch Pflanzen, Bäume und Teiche; die Verwendung von Arbeitsgeräten, wie Rasenmäher und Schneepflüge; die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, die der Mieter oder Pächter vertraglich übernommen hat.

Der Haftungsumfang schließt auch Personen mit ein, die in Ihrem Auftrag Arbeiten auf Ihrem Grundstück verrichten wie z. B. Hausmeister oder Reinigungskräfte.

Fällt zum Beispiel ein Baum aus Ihrem Garten auf das Grundstück des Nachbarn und zerstört die Wohnzimmerscheibe oder stürzt der Postbote aufgrund eines lockeren Gehwegsteins vor Ihrem Haus, dann haften Sie als Eigentümer mit Ihrem gesamten Vermögen. Vor allem bei Personenschäden können Ersatzforderungen schnell sehr hoch werden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Sie in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadensforderungen Dritter ab. So kann sie unter anderem für die Reparaturkosten bei einem Sachschaden aufkommen oder die Behandlungskosten und ggf. auch daraus resultierende Verdienstausfälle bei Personenschäden übernehmen.

Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. 

Die Versicherung zahlt auch, wenn der Hund den Anweisungen nicht gefolgt ist, obwohl Herrchen oder Frauchen alles richtig gemacht haben. Die Hundeversicherung springt zudem ein, wenn der Halter gar nicht in der Nähe des Hundes war, als dieser den Schaden verursacht hat.

Wenn man seinen Hund einem Freund oder Nachbarn anvertraut, sind in dieser Zeit entstehende Schäden ebenfalls mitversichert. Das bedeutet, dass auch ein Hundesitter von einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung profitiert.

Einige Versicherungen schließen Schäden durch nicht angeleinte Hunde explizit in ihren Vertragsbedingungen aus. Es gibt aber auch Tarife, bei denen diese Schadensfälle konkret mitversichert sind.

Die Versicherung ist jedoch grundsätzlich nicht zuständig, wenn ein Hund einem Familienmitglied Schaden zufügt. Das wäre nur durch eine private Unfallversicherung abgedeckt!

Privathaftpflichtversicherung

Jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten.

Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten – zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Unfall verursachen.

Mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie u. a. versichert als:

  • Fußgänger
  • Radfahrer, einschließlich der Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Triathlon, Straßenrundfahrten) oder dem Training dazu, vorausgesetzt, das Training und die Teilnahme am Wettkampf erfolgen privat
  • Freizeitsportler
  • Aufsichtspflichtiger über deliktunfähige Personen
  • Halter zahmer Haustiere, wie Katze oder Hamster (KEINE HUNDE!)
  • Besitzer eines Heizöltanks, der der Versorgung Ihres selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses in Deutschland dient
  • Mieter einer Wohnung
  • Inhaber eines Ein- oder Zweifamilienhauses in Deutschland und eines Ferien-Wochenendhauses in Europa, welches Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
  • Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen
  • Bauherr bei An- und Umbauten, z. B. an Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus bis zu einer Bausumme von 1 Mio. Euro
  • Tageseltern und Babysitter
  • Selbstständiger oder Freiberufler bei einem Gesamtumsatz bis höchstens 20.000 Euro in den letzten 12 Monaten
  • Beim Gebrauch von z. B. nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen
  • Bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements

Weitere Versicherungen

Private Sachversicherung - Immobilie

Private Sachversicherung - Sonstiges

Krankenversicherung

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Spezielle Haftpflichtversicherung

Lebens-, Vorsorge-, & Kapitalversicherung

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