Tarife unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung – Leistungen auch!
Wir finden für Sie den besten Weg durch den Versicherungs-Dschungel.
Bootsversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Pferdehaftpflicht
Veranstaltungshaftpflicht
Bootsversicherung
Anders als bei der KfZ-Versicherung gibt es für Motorboote und Segelboote in Deutschland keine Versicherungspflicht bzw. keine Pflichtversicherung.
Der Abschluss einer Boots-Haftpflichtversicherung ist dennoch unerlässlich, denn jeder Wassersportler haftet mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch eines Sportbootes schuldhaft einem Dritten zufügt. Mit der Boots-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor unkalkulierbaren Kosten, denn sie übernimmt die Schäden berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche, ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung.
Wollen Sie auch Schäden an Ihrem Boot ohne bekannten Verursacher oder nicht schuldhaft, etwa duch Sturm mittels Nachbarboot versichern, ist eine Boots-Kasko unerlässlich.
Sie deckt folgende Schäden ab:
- Bootsunfall (Kollision / Grundberührung / missglücktes Manöver)
- Sturmschaden
- Brand & Explosion
- Totalverlust
- Einbruch / Diebstahl
- Vandalismus
- Blitzschlag
- Sinken / Kentern (auch Bergungskosten & Wrackbeseitigungskosten)
- Transportmittelunfall
Als Absicherung für Sie als Eigner, sowie für Ihre Familie, den Skipper, die Crew und Gäste empfehlen wir eine Boots-Insassen-Unfallversicherung
Abgesichert werden kann der Schutz bei finanziellen Folgen:
- Invalidität
- Todesfall
- Bergung von Personen
- kosmetische Operationen
- Krankenhaustagegelder
Gewässerschadenhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Öltank- oder Heizöltankhaftpflichtversicherung, schützt den Betreiber der Anlage vor Vermögensschäden.
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen.
Bedenken Sie dabei, dass schon ein Liter ausgetretenes Heizöl bis zu eine Million Liter Wasser verunreinigen kann. Verseuchtes Erdreich muss als Sondermüll entsorgt werden, wodurch die Entsorgung schnell ins Geld geht.
Viele denken, dass ein Schaden am Öltank durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, dies ist ein Irrglaube. Als Besitzer eines Öltanks können Sie ohne Gewässerschadenhaftpflicht voll haftbar gemacht werden, dies beruht auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes. Dem Eigentümer muss keine Schuld nachgewiesen werden, es gilt die reine Gefährdungshaftung.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung der verseuchten Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen und die Gutachterkosten (dieses wird oft von der Gemeinde angeordnet).
Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflicht ist mit Abstand die wichtigste Versicherung für alle, die ein Pferd besitzen!
Dem Gesetz nach unterliegen Pferde der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, dass die Haltung von Pferden generell als Risiko und potentielle Gefahrenquelle eingestuft wird.
Somit ergibt sich für Pferdehalter automatisch eine Haftung bei Schäden durch das Pferd.
Bei einer Pferdehaftpflicht sind unter anderem – je nach Tarif folgende Schäden versichert:
Mietsachschäden – zum Beispiel eine eingetretene Stalltür oder ein niedergetrampelter Weidezaun. Der Halter des Pferdes muss in diesem Fall dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten. Viele Anbieter haben Mietsachschäden im Versicherungsumfang integriert. Auch Pferde-Anhänger an einem KFZ können gemietet sein und sind je nach Tarif eingeschlossen.
Forderungsausfalldeckung – sie greift, wenn der Geschädigte auf einem Schaden durch ein anders Pferd sitzen bleibt, weil der andere Pferdehalter keine Versicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann.
Reitbeteiligung – kommt es zu einem Schaden durch andere Reiter, die ein Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung reiten oder betreuen ist dieser abgedeckt.
Veranstaltungshaftpflicht
Veranstaltungshaftpflicht ist allen Organisatoren von Events zu empfehlen, um sich gegen Ansprüche (berechtigt/unberechtigt) abzusichern.
Denn als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die während Ihrer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.
Weitere Versicherungen
Private Sachversicherung - Immobilie
Private Sachversicherung - sonstige
Krankenversicherung
KFZ-Versicherung
Private Haftpflichtversicherung
Lebens-, Vorsorge-, & Kapitalversicherung
Gewerbliche versicherung
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