Gewässerschadenhaftpflicht
VergleichsrechnerDie Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Öltank- oder Heizöltankhaftpflichtversicherung, schützt den Betreiber der Anlage vor Vermögensschäden.
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen.
Bedenken Sie dabei, dass schon ein Liter ausgetretenes Heizöl bis zu eine Million Liter Wasser verunreinigen kann. Verseuchtes Erdreich muss als Sondermüll entsorgt werden, wodurch die Entsorgung schnell ins Geld geht.
Viele denken, dass ein Schaden am Öltank durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, dies ist ein Irrglaube. Als Besitzer eines Öltanks können Sie ohne Gewässerschadenhaftpflicht voll haftbar gemacht werden, dies beruht auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes. Dem Eigentümer muss keine Schuld nachgewiesen werden, es gilt die reine Gefährdungshaftung.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung der verseuchten Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen und die Gutachterkosten (dieses wird oft von der Gemeinde angeordnet).
Die Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung, auch bekannt als Öltank- oder Heizöltankhaftpflicht-versicherung, schützt den Betreiber der Anlage vor Vermögensschäden.
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen.
Bedenken Sie dabei, dass schon ein Liter ausgetretenes Heizöl bis zu eine Million Liter Wasser verunreinigen kann. Verseuchtes Erdreich muss als Sondermüll entsorgt werden, wodurch die Entsorgung schnell ins Geld geht.
Viele denken, dass ein Schaden am Öltank durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, dies ist ein Irrglaube. Als Besitzer eines Öltanks können Sie ohne Gewässerschadenhaftpflicht voll haftbar gemacht werden, dies beruht auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes. Dem Eigentümer muss keine Schuld nachgewiesen werden, es gilt die reine Gefährdungshaftung.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung der verseuchten Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen und die Gutachterkosten (dieses wird oft von der Gemeinde angeordnet).
Vergleichsrechner für Gewässerschadenhaftpflicht
Für Selbermacher im Versicherungsbereich
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Am Besten lässt sich der Versicherungsvergleichsrechner auf dem PC bedienen. Er funktioniert aber auch auf Tablet & Handy. Tipp für Handynutzer: Für optimale Ansicht nehmen Sie den Handybildschirm quer.