Glasbruchversicherung

Was ist versichert?

Fertig montierte Scheiben, Platten & Spiegel aus Glas im Gebäude bzw. Glasscheiben in Möbeln z. B. Vitrinen.

  • Ersatzkosten
  • Kosten für eine notwendige Notverglasung
  • Entsorgungskosten

Nicht versichert sind:
Geschirr, Glaskeramikkochfeld, Platten und Scheiben aus Kunststoff und Photovoltaikanlagen.

Glasbruch ist normalerweise weder in der Hausratversicherung, noch in der Wohngebäudeversicherung beinhaltet und ist auch aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Die Glasbruchversicherung wird in der Regel zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen.

Fall für die Glasbruchversicherung: Zerbrochenes Fenster

Vergleichsrechner für Glasbruchversicherung

Für Selbermacher im Versicherungsbereich

Hier können Sie Versicherungstarife vergleichen und wenn Sie möchten, die Versicherung auch gleich abschließen.

Am Besten lässt sich der Versicherungsvergleichsrechner auf dem PC bedienen. Er funktioniert aber auch auf Tablet & Handy. Tipp für Handynutzer: Für optimale Ansicht nehmen Sie den Handybildschirm quer.