Wohnwagenversicherung

Auch für Halter von Wohnwagen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Sie übernimmt Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Wohnwagen zufügen.

Für Schäden am eigenen Wohnwagen kommt die Teilkasko auf, etwa nach Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Lawinen. Auch Diebstahl und Glasbruch sind dadurch abgedeckt, ebenso Wildunfall und Tierbiss. Des Weiteren werden durch die Teilkaskoversicherung Schäden durch Nutzung von Schiffen und Fähren abgedeckt.

Die Vollkasko bietet neben dem Versicherungsschutz der Teilkasko zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden, sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.

Empfehlenswert ist auch eine Inhaltsversicherung für Inventar, denn eine Kaskoversicherung greift zwar auch bei Diebstahl, aber nur dann, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden.

Alle anderen mitgeführten Gegenstände können Sie  mit einer speziellen Inhaltsversicherung schützen. Die Inhaltsversicherung ist speziell auf Campingfahrzeuge zugeschnitten. Sie greift, wenn das Inventar bzw. die losen Teile im Fahrzeug durch Diebstahl, Unfall, Feuer und sogar Überschwemmungen beschädigt werden.